Allgemeine Vertragsbedingungen
Die allgemeinen Vertragsbedingungen gelten für die vertraglichen Beziehungen der o. g. Hebamme.
Terminverlegung
Da die Hebamme berufsbedingt manchmal zu unplanmäßigen Einsätzen gerufen wird, kann sie gelegentlich Termin kurzfristig nicht wahrnehmen. In solchen Fällen wird sie so schnell wie möglich Bescheid geben und das weitere Vorgehen besprechen.
Haftung
Die Hebamme haftet für Leistungen der Hebammenhilfe im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Für die Tätigkeit jeder Hebamme, im Rahmen dieses Vertrages, besteht eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer angemessenen Deckungssumme.
Sofern eine Ärztin/ ein Arzt hinzugezogen wird, entsteht zu dieser/diesem ein selbstständiges Vertragsverhältnis. Die Hebamme haftet nicht für ärztliche und ärztlich veranlasste Leistungen.
Vertretung
In Zeiten von Krankheit, Urlaub, Fortbildung und regelmäßigem Wochenendfrei vermittelt die Hebamme eine Vertretung. Die Vertretung übernimmt im betreffenden Zeitraum den vollen Leistungs- und Haftungsumfang. Um einen reibungslosen Betreuungswechsel zu gewährleisten, stimmt die Leistungsempfängerin der Weitergabe aller medizinischen Befunde und Daten in Zeiten von Vertretung ausdrücklich zu.
Privatrechnungen
Private Rechnungen der Hebamme an Selbstzahlerinnen sind innerhalb der vereinbarten Frist zu bezahlen, unabhängig von der Erstattungsdauer der Versicherung oder der Beihilfestelle (§286 Abs. 3 BGB). Hinweis: Die zahlreichen Tarife der privaten Krankenversicherungen unterschieden sich beim Leistungsumfang und der Höhe der Hebammenhilfe erheblich. Einige preiswerte Tarife schließen Hebammenhilfe komplett aus, andere erstatten großzügig. Die Hebamme hat keine Kenntnis über den Inhalt der verschiedenen Versicherungstarife.
Bei Zahlungsverzug wird neben den Verzugszinsen für jede Mahnung eine Mahngebühr von 5,00 Euro berechnet.